Stephan Wiegmann
Sachverständiger für Immobilienbewertung
 


Verkehrswertgutachten

zur Vorlage bei Behörden und Gerichten



Die Wertermittlung erfolgt mittels zweier Wertermittlungsverfahren, gemäß  §194 BauGB (Baugesetzbuch) und Immobilienwertverordnung (ImmoWertV2021).


Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?




Wie ist der Ablauf?


  1. Ein Vorgespräch, auch gerne telefonisch, in dem wir gemeinsam den Umfang des Gutachtens abklären, den Sie benötigen.Den neben dem Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB (Baugesetzbuch) für Behörden und Gerichte erstellen wir Kompaktgutachten, die oftmals ausreichend sind.
  2. Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen
  3. Besichtigung des Bewertungsobjektes mit Foto-Dokumentation
  4. Erstellung des Verkehrswertgutachtens für Ihr Haus, Ihre Eigentumswohnung. Dieses wird in schriftlicher und gebundener Form für Sie angefertigt.


Ein Verkehrswertgutachten besteht aus einem umfangreichen Textteil mit Beschreibungen und Erläuterungen und Fotodokumentation.


Dazu gehören u.a. auch noch folgende Inhalte in ein Gutachten: Ortsübersicht mit Mikro- und Makrolage, Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes), Lageplan, ggf. Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, Grundrisse und Schnitte, Wohn- und ggf. Nutzflächenberechnung, Berechnung der Bruttogrundfläche, Mietenspiegel, Grundbuchauszug.






Verkehrswertermittlung gemäß §194, Baugesetzbuch (BauBG) und ImmoWertV2021

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

(Definition: § 194 BauGB)