Stephan Wiegmann
Sachverständiger für Immobilienbewertung
 

 Wertermittlung / Kompaktgutachten

 

Wie unterscheidet sich ein echtes Verkehrswertgutachten von einem Kompaktgutachten?


In erster Linie ist beim Kompaktgutachten der Textteil deutlich kürzer.
Bei den Beschreibungen, den Erläuterungen und im Anlagenteil wird nur das Wichtigste aufgeführt.

 


Unser Kompaktgutachten besticht durch seine stichwortartige Beschreibung der dominierenden Merkmale des Grundstücks einschließlich der rechtlichen Gegebenheiten. Das führt zu einer besseren Verständlichkeit.


Es beinhaltet, mit einem kurzem Fazit, die Berechnungen des Bodenwertes, des Sachwertes, des Ertragswertes oder dem Vergleichswert. Dabei wird auf eine ausführliche Erläuterung und schriftliche Plausibilisierung der einzelnen Werte verzichtet.


Das Kompaktgutachten ist besonders geeignet zur Kaufpreisfindung im Kauf-  oder Verkaufsfall, für unkomplizierte, gütliche interne Auseinandersetzungen (z.B. im Erbfall) oder zur Vermögensübersicht.

 


Ein solch kompaktes Gutachten wird daher in der Regel auch nur für unkomplizierte und gängige Immobilienarten erstellt. Dazu gehören beispielswiese Einfamilienhäuser, Wohnungen und unbebaute Grundstücke.

 


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